Eine Abgasaugung braucht man immer dann, wenn in geschlossenen oder teilgeschlossenen Räumen Verbrennungsmotoren laufen und dadurch gesundheitsschädliche Abgase entstehen. Der Hauptgrund ist der Schutz von Menschen und Vermeidung von Schäden an Gebäuden.
Ja, für Kfz-Werkstätten sind Absauganlagen Pflicht, aber der Umfang der Pflicht hängt von der Art der Arbeit ab: Eine Abgasabsaugung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in geschlossenen Räumen am Fahrzeug mit laufendem Motor gearbeitet wird. Auch weitere Absaugvorrichtungen können je nach Tätigkeit wie Schweißen oder Flexen erforderlich sein, um die Arbeitsplätze von gefährlichen Gasen, Dämpfen und Stäuben freizuhalten. Die Vorschriften hierzu finden sich in der DGUV-Information 209-007 und der DGUV-Regel 109-009 der Berufsgenossenschaft Holz und Metal
Industrielle Prozesse wie Schweißen, Schleifen, Lasern oder Gießen erzeugen gesundheitsgefährdende Partikel und Dämpfe. Eine Absauganlage schützt die Mitarbeiter, erfüllt gesetzliche Vorschriften (z. B. TRK 910) und verbessert die Luftqualität in der Halle.
Nein, der SRB stellt eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des §22 Bundes-Immissionsschutzgesetz dar.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
Die Wahl hängt von Ihrer Hallengröße, Anzahl der Arbeitsplätze und Prozessart ab.
Der Wechselintervall hängt stark von der Nutzung und Belastung ab.
Bei typischer Schweißanwendung beträgt die Lebensdauer eines HEPA-Filters 6–12 Monate.
Wir bieten Wartungsverträge und Filterwechsel-Service an.
Ja! Unsere Anlagen sind modular aufgebaut. Sie können jederzeit weitere Absaugpunkte oder Filterstufen hinzufügen - ideal für wachsende Betriebe.
Unsere Systeme verfügen oft über Drehzahlregelung (Drehstrommotoren) oder Druckmessung, um die Absaugleistung bedarfsgerecht zu steuern – energiesparend und leise.
Ja. Alle KORA-Anlagen entsprechen den aktuellen Sicherheits- und Umweltvorschriften ( s. Merkblätter)
Absolut. Wir betreuen unsere Anlagen deutschlandweit mit Wartung, Inspektion, Filterwechsel und Notdienst. Gerne vereinbaren wir einen Servicevertrag für Sie.
Nach Erstgespräch und Bedarfsermittlung erfolgt die Planung innerhalb von 1–2 Wochen.
Die Fertigung dauert je nach Umfang 4–6 Wochen. Montage vor Ort inklusive.
© 2025 - KORA GmbH